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   BGH, 15.10.1969 - 4 StR 359/69   

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https://dejure.org/1969,4145
BGH, 15.10.1969 - 4 StR 359/69 (https://dejure.org/1969,4145)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1969 - 4 StR 359/69 (https://dejure.org/1969,4145)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1969 - 4 StR 359/69 (https://dejure.org/1969,4145)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweis durch die Niederschrift über die Vernehmung des Angeklagten - Zustandekommen des Geständnisses eines Angeklagten erst auf Vorhalt - Berücksichtigung der Therapierbarkeit eines Angeklagten im Rahmen der Beurteilung seiner gegenwärtigen Gefährlichkeit - ...

 
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  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - 4 StR 359/69
    Größere Erfahrungen auf einem bestimmten Wissensgebiet, gewonnen auf Grund umfangreichen Beobachtungsmaterials, sind keine überlegenen Forschungsmittel (BGH bei Dallinger, MDR 1956, 394 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55]; vgl. auch BGHSt 8, 76 [BGH 05.07.1955 - 2 StR 159/55]).
  • BGH, 13.12.1963 - 4 StR 379/63
    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - 4 StR 359/69
    Der Senat hat in der Entscheidung BGHSt 19, 201 unter Anführung wissenschaftlicher Quellen dargelegt, daß eine freiwillige Entmannung nur dann nicht sittenwidrig und damit verboten ist, wenn die Fähigkeit des Betroffenen, seinen Trieb zu beherrschen, fehlt oder mindestens erheblich herabgemindert ist.
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - 4 StR 359/69
    Die den Grad einer Wahrscheinlichkeit nicht erreichende bloße Möglichkeit einer Besserung, die nur unsichere Hoffnung oder Erwartung, der verbrecherische Hang werde während der Strafverbüßung zum Erlöschen gebracht werden, rechtfertigen es nicht, von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen (BGH NJW 1968, 997, 998) [BGH 16.02.1968 - 4 StR 653/67].
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - 4 StR 359/69
    Größere Erfahrungen auf einem bestimmten Wissensgebiet, gewonnen auf Grund umfangreichen Beobachtungsmaterials, sind keine überlegenen Forschungsmittel (BGH bei Dallinger, MDR 1956, 394 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55]; vgl. auch BGHSt 8, 76 [BGH 05.07.1955 - 2 StR 159/55]).
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